Einleitung
Die WVGH BV (hiernach: der “Verwalter”) hat die Funktion eines Anlagefondsverwalters gemäß Wft-Gesetz inne. Im Rahmen seiner Dienstleistungen und seines Auftretens berücksichtigt der Verwalter die Belange aller Anleger der betroffenen Anlagefonds. Sollten Sie dennoch mit den Dienstleistungen oder dem Auftreten des Verwalters nicht zufrieden sein, können Sie hierzu eine Beschwerde einreichen.
Der Verwalter ist um eine sorgfältige und transparente Abwicklung der Beschwerden von Anlegern bemüht. Diese Regelung bietet Ihnen als Anleger Einsicht und Klarheit zum Ablauf der Behandlung Ihrer Beschwerde.
Beschwerde einreichen
Es ist wichtig, dass eine Beschwerde so schnell wie möglich eingereicht wird. Je länger Sie damit warten, desto schwieriger ist es, alle nötigen Informationen zu sammeln, die nötig sind, um die Beschwerde gut zu bearbeiten. Beschwerden, die sich auf Ereignisse beziehen, die länger als zwei Jahre vergangen sind, werden nicht entgegengenomnmen. Es sei denn, diese Beschwerde konnte nicht früher eingereicht werden.
Beschwerden können ausschließlich schriftlich (auch per E-Mail) eingereicht werden:
WVGH BV Abteilung Beschwerdemanagement
Postbus 3
2300 AA Leiden
Telefonnummer: +31 (0) 71-3622588
E-Mail :
Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können
Bitte beschreiben Sie so deutlich wie möglich, worum es bei der Beschwerde geht. Eventuelle Beweisstücke fügen Sie bitte in Kopie unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Kontaktdaten und Ihrer Telefonnummer (ggf. auch E-Mailadresse) bei.
Diese Daten und die Korrespondenz, die in Folge der Beschwerde geführt wird, werden vom Verwalter registriert.
Beschwerdebearbeitung
Ihre Beschwerde wird von der Geschäftsführung des Verwalters bearbeitet. Das Ziel ist, jede Beschwerde innerhalb von zehn Arbeitstagen zu beantworten. Falls abzusehen ist, dass die Beantwortung der Beschwerde länger als zehn Arbeitstage benötigen wird, erhalten Sie darüber eine Mitteilung und wird Ihnen angegeben, welches die Gründe für die Verzögerung sind und wann Sie mit der Antwort rechnen können. Dieser Termin wird nicht länger als sechs Wochen später sein. Falls Sie mit dem mitgeteilten Termin nicht einverstanden sind, bitten wir Sie, dies so schnell wie möglich zu melden. Hierauf wird sich die Geschäftsführung des Verwalters so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Vor der Bearbeitung der Beschwerde kann die Geschäftsführung Sie eventuell darum bitten, weitere Informationen einzureichen, bevor es zur Abwicklung der Beschwerde kommen kann. Nachdem Ihre Beschwerde geprüft und beurteilt wurde, informiert der Verwalter Sie schriftlich über das Ergebnis.
Falls mehrere gleichartige Beschwerden von (einer Gruppe von) Anlegern eingereicht werden, kann der Verwalter entscheiden, die Beschwerden mittels Rundschreiben an die Gruppe oder alle Anleger zu beantworten.
Ihre Antwort
Falls Sie mit dem Standpunkt des Verwalters nicht einverstanden sind, können Sie selbstverständlich darauf reagieren. Die Antwort muss innerhalb von sechs Wochen beim Verwalter eingegangen sein. Ihre Antwort wird auf dieselbe Art behandelt, wie hiervor beschrieben. Falls Sie nicht innerhalb von sechs Wochen auf eine erste oder folgende Beschwerdeabwicklung reagieren, wird dies von Ihrer Seite aus als Einverständnis mit dem Standpunkt des Verwalters gewertet und können hierauf in der Zukunft keine weiteren Ansprüche gestellt werden.
Eventuelle Folgeprozedur
Falls der Meinungsaustausch nicht zu einem für Sie zufriedenstellenden Ergebnis führt, können Sie sich schriftlich an die Anlaufstelle des Finanzaufsichtsbehörde wenden:
Autoriteit Financiële Markten
Abteilung Consumentenvoorlichting
Postbus 11723
1001 GS Amsterdam
telefonisch :
0900 5400 540 (€ 0,05 pro Minute/Inland)
Website: www.afm.nl/consumenten (Menüpunkt Contact),.
Des Weiteren können Sie sich an das niederländische Zivilgericht wenden.
Auf Anfrage wird eine Abschrift dieses Reglements an Anleger verschickt.