| Gesetzliche Informationen |
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"In control statement" des Verwalters Als ehemaliger Verwalter des Anlagefonds SnowWorld N.V. (hiernach SnowWorld) und heutiger Verwalter des WVGH Leisure Fund N.V. (hiernach Leisure Fund) liegt es gemäß Artikel 47 des Beschlusses der Aufsichtsbehörde für Anlageinstitute 2005 in unserer Verantwortung zu bescheinigen, dass wir für SnowWorld und Leisure Fund über eine Beschreibung der administrativen Organisation und des internen Kontrollsystems verfügen, die die Forderungen des Wtb-Gesetzes erfüllt und dass diese entsprechend der Beschreibung gut funktionieren. Sie können die Dokumente auf dieser Seite kostenlos bei WVGH anfragen, Telefon: |
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